Hinweis
Die Verkehrsmessgeräte zur Erfassung der Geschwindigkeit werden eingeteilt in Radar- und Lasermessgeräte. Vereinzelt kommen auch noch ältere Systeme zum Einsatz.
Radargeräte:
- Multanova VR 6F
- Traffipax-Speedophot
- Radarpistole Speedcontrol
Multanova VR 6F:
Das Gerät kann für die Messung des ankommenden wie auch für die Messung des abfließenden Verkehrs eingesetzt werden. Der Radarstrahl muss in einem Winkel von 22 Grad in den Verkehrsraum hineinstrahlen. Das Gerät ist nicht unproblematisch. Z. B. können Ungenauigkeiten auftreten, wenn sich im Messbereich mehrere Fahrzeuge befinden, die in die gleiche Richtung fahren.
Traffipax-Speedophot:
Das Gerät muss, um einen ordnungsgemäßen Messbetrieb zu gewährleisten, korrekt aufgestellt sein. Ist dies nicht der Fall, können sich Ungenauigkeiten durch Reflektionen ergeben. Mit diesem Gerät wird der ankommende als auch der abfließende Verkehr gemessen. Der Verteidiger wird immer zu prüfen haben, ob der korrekte Stand gewährleistet und die Radarkeule nur mit einem unter 20 Grad liegenden Winkel in den Verkehrsraum strahlt.
Radarpistole Speedcontrol:
Grundsätzlich wird dieses Gerät von Messbeamten direkt mit der Hand benutzt. Da kein Überwachungsfoto angefertigt wird, ergeben sich meistens Beweisprobleme. Die Ordnungsbehörde ist auf die Zeugenaussagen der Messbeamten angewiesen.
Lasermessgeräte:
- LTI 20.20
- LAVEG
- LR 90-235/P
- LaserPatrol
- Riegl FG21
- Vitronic PoliScanspeed
Voraussetzung für eine korrekte Messung ist die genaueste Einhaltung der Bedienungsanleitung des Herstellers durch die Messbeamten. Wenig bekannt ist die Tatsache, dass sich der Lasermessstrahl pro 100 m Entfernung um bis zu 80 cm ausweitet. Vielfach wurden daher schon statt des anvisierten andere Fahrzeuge gemessen. Auch hier erfolgt eine Fotodokumentation nicht und es kommt entscheidend auf die Zeugenaussagen der jeweiligen Messbeamten an. Generell kann gesagt werden, dass Lasermessungen störanfälliger sind als Radar- oder Lichtschrankenmessverfahren.